Liebe Vereinsmitglieder,
wie wir alle beobachten können, sinken aktuell die Infektionszahlen, sodass die Bundesnotbremse in Chemnitz bereits nicht mehr notwendig ist. Ab der kommenden Woche werden alle Sportschüler wieder trainieren können, die Schulen gehen in den Wechselunterricht. Auch die Kids bis 14 Jahren dürfen wieder gemeinsam, zumindest auf den Außensportanlagen, trainieren. Für die Planung wendet ihr euch bitte direkt an eure Trainer und Übungsleiter.
Die Schwimmhalle bleibt allerdings noch für einen eingeschränkten Regelbetrieb geschlossen, da sie, laut Definition der Ministerien, zu den Freizeitanlagen gehört und daher der Punkt 11 des §19 der sächsischen Verordnung nicht zum Tragen kommt.
Ganz aussichtslos ist es dennoch nicht. Man bemüht sich um eine Klärung und einen möglichst genauen Wortlaut in der neuen Allgemeinverfügung, die ab dem 01.06.21 gültig sein wird. Bis dahin liegen wir hoffentlich unter der 50ér -Grenze und können bis zum Ende des Schuljahres noch einmal, wenn auch unter strengen Auflagen wie im vergangenen Jahr, gemeinsam abtauchen.
Außerdem wird es eine erweiterte Zugangsregelung für Genesene und Geimpfte mit der Wiedereröffnung geben, indem die Testpflicht entfällt.
Auszug der Homepage der Stadt Chemnitz:
WER GILT ALS GEIMPFT?
Als geimpft gelten alle Menschen, die den vollen Impfschutz erreicht haben. Laut Verordnung ist dies der Fall, wenn nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung, in der Regel nach der zweiten Impfung, mindestens 14 Tage vergangen sind. Die geimpfte Person muss als Beleg einen Nachweis auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorlegen können.
Wie lange der Impfschutz anhält, lässt sich bislang nicht sagen. Dass später zusätzliche Impfungen nötig sein könnten – etwa wegen weiterer Virus-Varianten – ist nicht ausgeschlossen.
WER GILT ALS GENESEN?
Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen. Der Grund: Zwar bildet das Immunsystem entsprechende Antikörper aus, diese verschwinden nach einer gewissen Zeit wieder. Ihnen wird zum Verstärken der Immunantwort eine Schutzimpfung empfohlen. Diese sollte laut der Ständigen Impfkommission (Stiko) frühestens sechs Monate nach der Genesung erwogen werden.
Wir sind also nah dran- haltet durch- haltet euch an die Hygienemaßnahmen, damit wir nie wieder dort hinkommen und so lange verzichten müssen. Bleibt stark! Wir wünschen Euch ein schönes Pfingstfest.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, könnt ihr sie hier lesen.