Trainingsbetrieb ab Montag 22.11.2021


Nach der seit Freitag, den 19.11.21 geltenden Überlastungsstufe und den damit verbundenen Einschränkungen, tagte das sächsische Kabinett mit folgenden Ergebnissen:

Ab Montag, den 22.11.2021 sind die Sportstätten nur noch für Kinder bis 16 Jahren zulässig. Für alle Anleitungspersonen gilt wieder die 3G -Regel.

Auszug aus der Verordnung:

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§ 13 Sport
(1) Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnli-
che Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für die Ausübung von Sport im Rahmen
von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbil-
dung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Lan-
deskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler, Berufssportlerinnen und -sportler und
Nachwuchssportlerinnen und -sportler, die in einem Nachwuchsleistungszentrum der profes-
sionellen Teamsportarten trainieren. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Gene-
senen- oder Testnachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und
zur Kontakterfassung.

(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Le-
bensjahres. Für Anleitungspersonal gilt Absatz 2 Satz 2.


§ 11 Kultur, Freizeit

(3) Die Öffnung von Bädern und Saunen aller Art sowie Solarien für Publikumsverkehr ist un-
tersagt. Die Öffnung von Bädern und Saunen aller Art ist für rehabilitations- und medizinische
Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum

Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfä-
higkeit sowie die Ausübung von Sport nach § 13 zulässig. Bei der Inanspruchnahme von zu-
lässig geöffneten Einrichtungen nach Satz 2 besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Ge-
nesenen- oder Testnachweises und zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise und zur Kontak-
terfassung durch den Betreiber.

Die Regelung gilt zunächst bis zum 12. Dezember. Es tut uns sehr leid, dass wir Euch nun wieder ausschließen müssen.Wir bedanken uns bei Euch für die Einhaltung unserers Hygienekonzepts und dem Folgen der Impfempfehlung. Wir werden Euch auf der Homepage zu Neuerungen informieren und möchten uns gern in diesem Jahr noch einmal mit allen austauschen und wenn nur digital.

Bleibt gesund und fröhlich.